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   BVerwG, 20.12.1990 - 4 B 242.89   

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https://dejure.org/1990,8929
BVerwG, 20.12.1990 - 4 B 242.89 (https://dejure.org/1990,8929)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1990 - 4 B 242.89 (https://dejure.org/1990,8929)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 4 B 242.89 (https://dejure.org/1990,8929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses mit Schutzauflagen für den aktiven Lärmschutz durch Errichtung einer Lärmschutzwand - Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 4 B 242.89
    Hiernach liegt es nahe, daß die familiäre Verbundenheit durch einen gemeinsam bewirtschafteten und bewohnten gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Betrieb, der als solcher - wenn auch nur in begrenztem Umfang - gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein kann, sowie die Abhängigkeit von den Erträgen eines solchen Betriebes für die übrigen Familienmitglieder ebenfalls keine eigenständige grundstücksbezogene geschützte Rechtsposition neben dem Eigentumsrecht eines Mitglieds der Familie begründen kann (vgl. dazu auch Urteile vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 = DÖV 1984, 426 und vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 4 B 242.89
    Hiernach liegt es nahe, daß die familiäre Verbundenheit durch einen gemeinsam bewirtschafteten und bewohnten gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Betrieb, der als solcher - wenn auch nur in begrenztem Umfang - gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein kann, sowie die Abhängigkeit von den Erträgen eines solchen Betriebes für die übrigen Familienmitglieder ebenfalls keine eigenständige grundstücksbezogene geschützte Rechtsposition neben dem Eigentumsrecht eines Mitglieds der Familie begründen kann (vgl. dazu auch Urteile vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 = DÖV 1984, 426 und vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]).
  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89

    Grundstücksbezogenheit des Baurechts - Keine Klagemöglichkeit für Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 4 B 242.89
    Durch sie ist bereits grundsätzlich geklärt, daß auch im Straßenplanungsrecht wegen dessen Grundstücksbezogenheit bei einem Nutzungskonflikt die benachbarten Grundstücke grundsätzlich durch ihre Eigentümer repräsentiert werden; ehe- oder familienrechtliche Bindungen oder der gemeinsame Wohnsitz vermitteln auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene keine eigenständige Rechtsposition (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1990 - BVerwG 4 B 235.89 - RdL 1990, 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 6.93

    Dingliche Rechtsstellung als grundsätzliche Voraussetzung für einen Nachbarstreit

    Es handelt sich um eine ggf. zivilrechtlich auszutragende Streitigkeit (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 28. Februar 1990 - BVerwG 4 B 32.90 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 97 = NVwZ 1990, 655 = DÖV 1990, 934; Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 242.89 - ; Beschluß vom 11. Juli 1989 - BVerwG 4 B 33.89 - a.a.O.).
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